Mark
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Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Wohnhauses mit einer Tiefgarage, Erdgeschoss, 5- Obergeschossen und einem Penthouse. Die Penthousewohnungen erhalten zusätzlich anteilige Dachterrassen. Die Bebauung ist Ost/West orientiert. Die Aufenthaltsräume sind überwiegend nach Westen (Gartenseite) ausgerichtet. Maßgebend für die Herstellung des Gebäudes sowie der Außenanlagen ist die Bau- und Ausstattungs-beschreibung und das Planungskonzept, einschließlich der Statik und Fachplanung. Abweichungen von der vorhergesehenen Bauausführung sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oder wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbar sind. Bei der Durchführung der Arbeiten werden alle gesetzlichen Vorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik entsprechend den baulichen Voraussetzungen berücksichtigt. Alle verwendeten Baustoffe sind amtlich zugelassen oder sind güteüberwachte Erzeugnisse. Auflagen der Baugenehmigung bzw. behördlicher Anforderungen haben Vorrang vor allen anderen Absprachen.
1 year ago